Beginnen Sie die AI-Act-Umsetzung mit einer Bestandsaufnahme Ihrer KI-Einsätze, klaren Zuständigkeiten und einer fachlichen Einordnung der jeweiligen Rolle und Anwendung. Ein allgemeiner Stichtag allein beantwortet nicht, welche Pflichten Ihr Vorhaben betreffen. Die Europäische Kommission beschreibt eine gestaffelte Anwendung; die folgenden Daten geben ihren Stand vom 7. September 2026 wieder. Quelle: Europäische Kommission, AI Act.
Welche Fristen nennt die Kommission aktuell?
Seit 2. Februar 2025 gelten laut Kommission die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflichten zur KI-Kompetenz; seit 2. August 2025 die Governance-Regeln und Verpflichtungen für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Die allgemeine Anwendung nennt sie mit 2. August 2026, jeweils mit Ausnahmen. Aktueller Anwendungszeitplan der Kommission.
Für bestimmte Hochrisiko-Anwendungen nach Anhang III nennt die Kommission nach den AI-Omnibus-Änderungen den 2. Dezember 2027; für Hochrisiko-Systeme in regulierten Produkten nach Anhang I den 2. August 2028. Diese Ausnahmen verschieben nicht pauschal alle Pflichten. Kommission: Vereinfachung und gestaffelte Umsetzung.
Die ursprüngliche Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex. Für konkrete Entscheidungen lassen Sie die einschlägige aktuelle Rechtsfassung einschließlich Änderungen prüfen; die hier genannten aktuellen Daten stammen aus der oben verlinkten Kommissionsübersicht, nicht aus einer eigenen Auslegung des ursprünglichen Textes.
Eine Bestandsaufnahme, die fachlich geprüft werden kann
Unsere praktische Vorbereitungsempfehlung: Erstellen Sie pro KI-Einsatz einen kurzen Steckbrief. Notieren Sie Zweck, betroffene Personen, verwendete Systeme, Datenarten, mögliche Aktionen und die verantwortliche Person. Dokumentieren Sie außerdem, welche Entscheidungen Menschen treffen und welche Ergebnisse das System nur vorbereitet.
Lassen Sie daran anschließend die Rolle Ihres Unternehmens und die Einordnung des konkreten Einsatzes prüfen. Leiten Sie aus einem Produktnamen, einem kleinen Team oder einem einzelnen Anbieterhinweis keine pauschale Ausnahme ab. Halten Sie offene Fragen ausdrücklich offen.
Welche Arbeitsaufgaben können Sie jetzt vorbereiten?
- Benennen Sie eine interne Ansprechperson für jeden dokumentierten KI-Einsatz.
- Sammeln Sie verfügbare Anbieterunterlagen und halten Sie ungeklärte Fragen zur Nutzung fest.
- Planen Sie eine verständliche Einweisung für die tatsächlich betroffenen Mitarbeitenden und dokumentieren Sie Inhalt und Zuständigkeit.
- Prüfen Sie mit fachlicher Unterstützung, welche Informations-, Kontroll- und Dokumentationsmaßnahmen im konkreten Fall erforderlich sind.
Der Leitfaden KI-Workflows mit Werkzeugen und Freigaben hilft, den technischen Ablauf für diese Prüfung zu beschreiben. Das öffentliche Produktprofil von Campbert zeigt dagegen einen beschriebenen digitalen Buchungsweg; daraus wird keine KI-Nutzung abgeleitet.
Grenzen: keine Rechtsberatung und keine pauschale DACH-Regel
Dieser Artikel ist operative Orientierung und keine Rechtsberatung. Er bescheinigt keinem Unternehmen Compliance. Übertragen Sie EU-Fristen nicht ungeprüft auf jedes Schweizer Vorhaben oder auf jede Konstellation im DACH-Raum. Lassen Sie Anwendungsbereich, Rolle, Risikoeinordnung und maßgebliche Fristen für Ihren konkreten Einsatz qualifiziert prüfen.
Technische Aufgaben klar abgrenzen
Der Themenbereich Unternehmenspraxis bündelt Fragen zur Vorbereitung digitaler Vorhaben. Unsere Leistungen beschreiben technische Projektinhalte, keine Rechtsberatung.
Quellen
- Europäische Kommission: AI Act, insbesondere Anwendungszeitplan und AI-Omnibus-Einordnung.
- Europäische Union: Regulation (EU) 2024/1689, Nachweis der ursprünglichen Rechtsgrundlage.
Quellenstand: 7. September 2026.